Neues Verbot von PFAS in Schaummittel Deniz Anttila/Pixabay

Neues Verbot von PFAS in Schaummittel

Diese Feuerwehren sind betroffen

Von Eike Peltzer, WFVD Arbeitskreis Schaum

Am 19. September 2024 wurde von der EU eine umfassende Regulierung der Perfluorhexansäure (PFHxA) veröffentlicht, die weitreichende Auswirkungen auf den Einsatz von PFAS-basierten Schaummitteln wie AFFF (Aqueous Film Forming Foam) hat. PFHxA ist eine chemische Verbindung, die als Grundstoff in modernen Schaummitteln verwendet wird. Insbesondere ihre Vorläuferverbindungen sind für die Herstellung von AFFF unerlässlich, wodurch PFHxA in sämtlichen derzeit eingesetzten AFFF enthalten ist. Durch die neue Regulierung wird der Einsatz dieser Schaummittel stark eingeschränkt, was in vielen Bereichen erhebliche Änderungen nach sich zieht.

Insgesamt markiert die Regulierung von PFHxA den ersten Schritt in Richtung einer vollständigen Regulierung von AFFF. Die bestehenden Regulierungen von PFOS, PFOA, C9-C14 PFCA und PFHxS bleiben im Übrigen unberührt. Das heißt sie gelten weiterhin und müssen beachtet werden. Es gibt allerdings auch AFFF, die die Grenzwerte für diese Stoffe einhalten. Für PFHxA gilt das nicht. Alle heutigen fluorhaltigen Schaummittel enthalten PFHxA bzw. dessen Vorläuferverbindungen weit oberhalb der Grenzwerte.

Mit der neuen Regelung wird AFFF für bestimmte Anwendungen verboten, jedoch nicht flächendeckend. Ab dem 10. April 2026 ist der Einsatz von AFFF durch öffentliche Feuerwehren untersagt. Dieses Verbot gilt jedoch nicht ohne Ausnahmen. In Störfallbetrieben dürfen öffentliche Feuerwehren AFFF weiterhin bei Einsätzen verwenden. Ein weiteres Einsatzgebiet, das von der Regulierung betroffen ist, sind Flughäfen. Im Bereich der – so wörtlich – „Zivilluftfahrt“ ist die Verwendung von AFFF noch bis zum 10. Oktober 2029 gestattet. Diese Ausnahme soll der Luftfahrtbranche Zeit geben, auf fluorfreie Schaummittel umzustellen. Auch der Einsatz für Ausbildungs- und Prüfzwecke ist ab dem 10. April 2026 verboten. Ausgenommen sind jedoch Funktionsprüfungen von Feuerlöschsystemen unter der Bedingung, dass alle Freisetzungen aufgefangen werden.

Andere Bereiche, wie der Einsatz von AFFF in Löschanlagen oder durch andere Werkfeuerwehren außerhalb der „Zivilluftfahrt“, sind nicht von der neuen Regelung betroffen. Dies bedeutet, dass Industriebetriebe und viele Werkfeuerwehren vorerst weiterhin AFFF verwenden dürfen. Allerdings ist bereits eine weitere Regulierung in Planung, die alle PFAS in Schaummitteln umfassen soll. Dieser neue Entwurf, der voraussichtlich im Jahr 2025 veröffentlicht wird, wird zu weiteren Einschränkungen führen. Ziel ist es, den Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln schrittweise zu reduzieren und letztlich vollständig zu verbieten.

Der zulässige Höchstwert für PFHxA wurde auf 25 ppb (parts per billion) festgelegt, während für Vorläuferverbindungen ein höherer Grenzwert von 1.000 ppb gilt.