Kündigungsrichtlinien
Das Abonnement wird für die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.
Die Kündigung ist ausschließlich zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Sie muss dem Anbieter spätestens bis zum 30. Oktober des jeweiligen Jahres zugehen, damit das Vertragsverhältnis zum 31. Dezember desselben Jahres endet. Geht die Kündigung später zu, endet das Vertragsverhältnis erst zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres.
Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist ausschließlich per Post an die vom Anbieter angegebene Anschrift zu richten.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter.
Nach Eingang der Kündigung erhält die Kundin bzw. der Kunde eine schriftliche Bestätigung.