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VIRTUELL DEN NOTFALL ÜBEN

Unter der Schirmherrschaft des WFVD entwickelt die Northdocks GmbH eine offene, transparente, leicht verwendbare, bezahlbare und über das Internet zugängliche Trainingsplattform mit virtuellen Trainings.

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"Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muss sich vorwärtsbewegen, um nicht das Gleichgewicht zu verlieren."

(Albert Einstein)


Ein weiser Spruch, er könnte noch ergänzt werden mit: Wer zu viel zurückblickt, sieht nicht, was vorne passiert. Stillstehen geht nicht, das wird schon aus vielen natürlichen Situationen klar. Und im Fachlichen?


Löschspraydosen

Raimund BücherZu Beginn des Jahres haben wir berichtet, dass beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gespräch zum Thema stattfand. Mancher wurde anlässlich des Berichtes bewogen, Kritik zu üben. Seit 15 Jahren schon gibt es diese Innovation und noch immer stehen wir vor bürokratischen Hürden. Und der erwähnte Kompromiss als Ergebnis des Gespräches zeigt auf, dass weitere Jahre ins Land gehen werden. Und wer dann nicht genug hat, weist noch daraufhin, dass in der ASR – berechtigt oder nicht – die DIN-Norm die Position der Feuerlöscher zusätzlich stärkt. Auch dies als Kompromiss verstanden, wie wir zur ASR berichtet hatten.

Vielleicht hilft ja die Suche bei online-Suchmaschinen. Nochmals zur Erläuterung, was wir unter Kompromiss verstehen: „Ein Kompromiss ist die Lösung eines Konfliktes durch gegenseitige freiwillige Übereinkunft, unter beiderseitigem Verzicht auf Teile der jeweils gestellten Forderungen. Es wird von den Verhandlungspartnern ausgehend von den eigenen Positionen eine neue Mittelposition gebildet und diese erzielte Einigung als gemeinsames Ergebnis dargestellt. Der Kompromiss ist die vernünftige Art des Interessenausgleichs und des Dissens-Management. Er lebt von der Achtung der gegnerischen Positionen und gehört zum Wesen der Demokratie.“ (wikipedia)

Ist nun der derzeitige Stand der ASR ein „fauler Kompromiss“? Ist das Ergebnis des Gespräches im BMAS also eine Sache von Unentschlossenen, Schwächlingen und Unklaren? So hörte sich manche Rückmeldung tatsächlich an.

Ich werbe weiterhin dafür, nach vorne zuschauen. Dann wird der gemeinsame Auftritt mit dem Ministerium bei der Normung endlich zu einem Ergebnis führen. Dann wird die Rückmeldung über nicht optimale Beteiligung von Experten und über missliche Kommunikation in Zukunft eine bessere gegenseitige Wahrnehmung und Beteiligung sein. Dann wird die Aufnahme der Spraydosen in die ASR mit der erneuten Überarbeitung weitere Änderungen im Sinne des betrieblichen Brandschutzes bedeuten. Schließlich wird das weitere Zuwachsen von Brandschutz und Arbeitsschutz sonstiger Entwicklungen folgen – schauen sie nur wie Baurecht und Arbeitsschutzrecht heute kooperieren. Ich bleibe dabei, nur mit Strampeln kommen wir voran.

Was bleibt? – die Achtung der gegnerischen Positionen. Emotionen helfen nicht einen Schritt weiter. Gegenseitige Achtung und Respekt sichern auch in Zukunft die Möglichkeit von Kompromissen. So lassen Sie uns darauf achten, dass fachliche Expertise nicht leidet unter unqualifizierter Kommunikation.


Löschwasserrückhaltung

Warum beschäftigt uns das Thema Löschwasserrückhaltung? Wir sind doch eher die, die Löschwasser produzieren?

Fast in der Stille ist dieser Sachverhalt aus dem Baurecht (Landesrecht) in das Wasser-Recht (Bund) gerutscht. Bisher gültig und seit Jahren baurechtlich eingeführt sind die Löschwasserrückhalte-Richtlinien (LöRüRrl) in den Ländern. Durch den Beschluss der Innenministerkonferenz wurde die Verantwortung zur Rückhaltung von freiwerdenden Stoffen im Gemenge mit Löschwasser ins Wasserrecht verschoben. Abhängig von der Wassergefährdungsklasse (WGK) der gelagerten Stoffe gab es Bemessungsmöglichkeiten und Wege zur Berechnung entsprechender Volumina für Lageranlagen (Von Stückgut über loser Schüttung bis Tankläger), wie viel etwa auch bei zusätzlich hinzukommendem Löschwasser zurückgehalten werden musste. Veränderungen in unseren Betrieben wurden nach Baurecht geregelt. So gab es z.B. für die ein oder andere Lösung Bestandschutz.

Nun aber gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) als Bundesverordnung im Umwelt- und Wasserrecht. Das Umweltbundesamt fordert in dieser neuen AwSV auch die Rückhaltung, sagt aber derzeit noch nicht wie. Ach ja, das Wasserrecht kennt auch keinen Bestandschutz – Maßnahmen sind also sofort umzusetzen.

Dazu soll die etablierte LöRüRrl als gesetzliches Regelwerk verschwinden, so dass gerade darum gerungen wird, wie denn bemessen werden soll. Aufgrund der neu diskutierten Mengen an Stoffen – derzeit soll generell bei 5 Tonnen eines wassergefährdenden Stoffes Rückhaltung erforderlich sein – rutschen Objekte in die Betrachtung, die bisher keinerlei Maßnahmen erforderten. Die AwSV zielt nicht nur auf Läger, sie erfasst vielmehr jegliches Gebäude, abhängig von der Menge der Stoffe. In der Chemie (Großchemie) sind neben den Lägern in bisheriger Betrachtung auf einmal all die sonstigen Produktionsgebäude, Betriebsanlagen und Kleinlagerungen betroffen. Und über die Mengen von 5 Tonnen sind auch Industriebereiche außerhalb der Chemie und all die Klein- und Mittelbetriebe (KMU) gefordert, nun Rückhaltungen einzurichten. Wer aber soll das bei Werkstätten, in Laboren und Krankenhäusern, in Galvanikbetrieben, in Handwerksbetrieben in Hotels, im Malerbetrieb und, und, und… denn richten? Und denkt man eigentlich auch an die Kosten, die aus solchen zusätzlichen Maßnahmen entstehen? Wo ist dann die Begründung für eine solche Verschärfung, denn Szenarien, die das Erfordernis begründen könnten, gab es nicht?

Der WFVD und der BDI haben Stellungnahmen an das BMU geschickt.

Der WFVD bündelt alle Aktivitäten für die aus unserer Sicht erforderliche Positionierung und sammelt Diskussionsbeiträge, Forderungen. z.B. aus Nebenbestimmungen, und Aussagen zum Thema von Aufsicht und Behörden. Projektleiter des WFVD dafür ist der Geschäftsführer des WFV Bayern, Stefan Deschermeier (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wir brauchen hier Öffentlichkeit und Unterstützung.

Also: all ihr betrieblichen Brandschützer, nehmt die Positionspapiere und informiert die Umweltschutz- und Gewässerschutzabteilungen eurer Unternehmen, redet mit den Umweltbehörden vor Ort oder informiert sie wenigstens. Dieses Thema verlangt ordentliches Strampeln. Wir wollen auch weiterhin als Unternehmen und betrieblichen Feuerwehren die Umwelt schützen und erhalten. Mit den geplanten Ausweitungen der gesetzlichen Regelung und dem Wegfall des Bestandschutzes wird der neue §20 AwSV jedoch den Standort Deutschland wieder etwas verteuern.


Digitales

Die Erwartungen in der Wirtschaft an die digitale Zukunft sind in erster Linie Fragen der persönlichen Einschätzung: Wird die digitale Transformation die Ausmaße der industriellen Revolution annehmen und/oder werden mehr Arbeitsplätze entstehen, als durch Technologie und neue Geschäftsmodelle wegfallen? Daraus wird sich wohl das unternehmerische Handeln ergeben – nicht durch wissenschaftliche Untersuchungen und Vorträge. Fest steht: Die Welle rollt und erfasst nach und nach immer mehr Wirtschafts- und Lebensbereiche.

Und wo bleiben wir? Wo bleiben die betrieblichen Feuerwehren? Welche Anforderungen werden dann an den Brandschutz gestellt?

In der Ausgabe I der WFV-Info hatte ich bezüglich der potenziellen Verteilung z.B. von VR-Tools gefragt: Was wollen wir weiterverfolgen? Wie wäre es denn, wenn der WFVD quasi neutralen Boden bietet? So könnten wir im Sinne eines Projektes Softwaretools z. B. über so etwas wie Lizenzen Interessierten zur Verfügung stellen… .

In den Überlegungen sind wir vorangekommen. Wir als Plattform für irgendwelche Software – das geht wohl nicht. Rechtliche und technologische Gründe sowie marktpolitische Grenzen sprechen dagegen. Aber: Digitaler Mindset entsteht auf Basis von persönlichen Wahrnehmungen und Erkenntnissen. Daher ist es richtig, in erster Linie Plattformen und Kontakte zu etablieren. Das können wir, denn was wir haben, ist vor allem das Netzwerk. In diesen Überlegungen geht es wohl in die Richtung, dass wir Kontakte vermitteln und Partnerschaften suchen. Bestimmend ist die Frage: Wie entwickeln sich unsere Kunden und welche Anforderungen werden dabei an den Brandschutz gestellt?


Wir bleiben dran!



Ihr
Raimund Bücher