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VIRTUELL DEN NOTFALL ÜBEN

Unter der Schirmherrschaft des WFVD entwickelt die Northdocks GmbH eine offene, transparente, leicht verwendbare, bezahlbare und über das Internet zugängliche Trainingsplattform mit virtuellen Trainings.

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Arbeitszeitgestaltung


Eine Branche, zu deren Charakteristika ein hoher Anteil von Bereitschaftszeiten zählt, sind Werkfeuerwehren. Diese sind in fast allen Industriebereichen, insbesondere aber in der chemischen Industrie, aufgrund des dort vorhandenen Gefahrenpotenzials von besonderer Bedeutung. Die derzeit in dieser Bran¬che gültigen Tarifverträge tragen den besonderen Anforderungen Rech¬nung: Der ständige Schutz von Menschen, Anlagen und Umwelt geht in der Regel in den Vereinbarun¬gen einher mit einem 24-Stunden-Schichtmodell, das Arbeitszeiten und aktive wie inaktive Bereitschaftszeiten kombiniert. Der Fortbestand dieses bewährten Modells ist von essen¬tieller Bedeutung für die globale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.

Bestehen Ihrer Ansicht nach Bedenken hinsichtlich der Umsetzung in einzelnen Branchen oder hinsichtlich einzelner Bestimmungen der Richtlinie? Falls ja, geben Sie bitte Einzelheiten dazu an.
Wurde die Richtlinie nach Ihrer Auffassung in bestimmter Hinsicht auf besonders zufriedenstellende Weise umgesetzt? Falls ja, geben Sie bitte Einzelheiten dazu an.

Die deutschen Werkfeuerwehren brauchen auch weiterhin die Regelungen nach Opt-Out!

Wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit hauptberuflicher Werkfeuerwehren sind 24 h-Schichten mit Arbeitszeit sowie aktiven und inaktiven Bereitschaftszeiten (siehe Abb. 1)
Die EuGH-Rechtsprechung zum Bereitschaftsdienst führte zur Anwendung der Opt-Out-Option, um die existierenden Arbeitszeitsysteme im 24 Stunden-Dienst für die Werkfeuerwehren weiter verwenden zu können. Dem folgend wird bei den derzeit für die Werkfeuerwehren gültigen Tarifverträgen individualvertraglich von der Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ab¬gewichen. Das praktizierte Arbeitszeitmodell mit 24-Stunden-Diensten und Blöcken mit in der Regel jeweils 8-stündiger Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Bereit-schaftsruhezeit gewährleistet die erforderliche Sicherheit in den betreuten Bereichen außerhalb von Ereignissen ohne tatsächliche Arbeitsleistungen in den Bereitschaftszeiten.