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Ein Mann mit neuen Ideen ist ein Narr – bis die Idee sich durchgesetzt hat.

 (Mark Twain)

Wir alle sehen nur das, was wir wollen, und nicht das, was wir schon haben. Getreu dem Motto, dass die Kirschen des anderen immer besser wirken als die Früchte im eigenen Garten. Wenn aber eine Idee da ist, geht es nicht nur nach Wünschen – Ideen sind nur Ausgangspunkte, wusste schon Picasso. Er meinte, um zu wissen, was man zeichnen will, muss man zu zeichnen anfangen.

 

ASR A2.2. – eine Idee setzt sich durch


So muss es den Vätern der ASR A2.2 gegangen sein. Am Anfang war eine Idee und sie begannen mit den Skizzen.
Alles hat mit dem heute grundsätzlich anderen Vorgehen im Arbeitsschutz zu tun: Weg von der Verordnung hin zur Unterstützung der verantwortungsvollen Tätigkeit als Arbeitgeber. Grundlage dieses Ansatzes ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie soll der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zunächst beim Einrichten und später beim Betreiben von Arbeitsstätten dienen. Adressat ist dabei der Arbeitgeber, der dafür Sorge zu tragen hat, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht und dem es obliegt, verbleibende Gefährdungen möglichst gering zu halten.


Ihm dienen als Hilfsmittel für die praktische Umsetzung der ArbStättV die sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Sie werden bei Bedarf angepasst, um dem jeweils aktuellen Stand der Technik gerecht zu werden und konkretisieren dem Arbeitgeber den Anforderungskatalog bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 der ArbStättV. Damit einher geht die Festlegung der geeigneten Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb. Wendet der Arbeitgeber die ASR an, kann er davon ausgehen, dass er die Vorgaben der ArbStättV einhält (Vermutungswirkung). Eine Verpflichtung zur Anwendung der ASR enthält die ArbStättV jedoch nicht. Der Arbeitgeber kann eigenständig von den Vorgaben der ASR abweichen und auch auf andere Weise seine Pflichten erfüllen. In diesem Fall muss er die ermittelten Gefährdungen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, so beseitigen oder verringern, dass dabei mindestens das gleiche Schutzniveau wie in der ASR erreicht wird.


Aus diesem Schutzgedanken heraus und in der Weiterentwicklung dieser Grundidee war es folgerichtig, in einer ASR auch das Thema Brandschutz zu erfassen und damit insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Hilfestellung im Brandschutz zu bieten. Die ASR A2.2 war geboren.
Die Vorgängerversion der aktuellen ASR A2.2 erschien im November 2012. Sie löste eine Reihe von bis dahin parallel existierenden Schriften zum Thema „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ ab, wie zum Beispiel die gleichnamige BG Regel 133, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit Wirkung vom 12.09.2013 zurückgezogen wurde. Es galt nun alleine die ASR A2.2. Sie stand und steht für einen Ansatz, der das Thema Brandschutz weiter fasst und mehr Aspekte einbezieht. Der Trend ging weg vom reinen Ausstatten von Arbeitsstätten mit einer zum Teil erheblichen Anzahl von tragbaren Feuerlöschern, hin zum vergleichsweise ganzheitlichen Vorgehen, unter anderem bestehend aus den Bereichen „Erkennen und Melden von Bränden“, „Betriebliche Organisation“ sowie „Auswahl von und Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen“. Es dauert zwar, bis sich eine Idee durchsetzt, aber, wenn sie gut ist, dann setzt sie sich nach und nach durch.


Anfänglich kam die Idee dennoch nicht an. So war die ASR A2.2 vom November 2012 häufig Ziel von Kritik und Unverständnis. Auch wir als Bundesverband beteiligten uns daran. Unserer reichen praktischen Erfahrung nach wurde der ganzheitliche Ansatz nicht umfassend erarbeitet, da wesentliche Aspekte des betrieblichen Brandschutzes nicht betrachtet wurden. Dem Gedanken folgend, alles für die Bewertung im betrieblichen Brandschutz Erforderliche mit der ASR A2.2 an die Hand zu geben, erforderte aus unserer Sicht ein wenig mehr als den ersten Aufschlag. So fehlten wesentliche Aspekte der Brandschutzorganisation, wie z. B. die Brandschutzordnung, Aussagen zu Brandschutzhelfern oder ein eventuell erforderlicher Brandschutzbeauftragter. Auch wurden aktuelle technische Entwicklungen bei den Feuerlöschern nicht berücksichtigt und Hilfestellungen zu Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung fehlten sogar ganz. Am Ende vermissten wir betriebliche Brandschützer wesentliche Teile für die ganzheitliche Betrachtung, um die Idee zur Vollendung zu bringen. Und uns selbst mangelte es teilweise auch an etwas, nämlich am Verstehen und Durchdringen des neuen Ansatzes im Arbeitsschutz. Und - nebenbei bemerkt - die Generalklausel, die das Abweichen von der Regel erlaubt, wenn wir nur das gleiche Schutzziel erreichen, hat mancher bis heute nicht verstanden.


Nun, die Kritik fand nicht nur Gehör, sondern mancher Kritiker fand sich schließlich im Arbeitskreis zur Überarbeitung der vorgelegten Version wieder. Konstruktiv und kooperativ wurde an der zunehmend gemeinsamen Idee gefeilt. Im Frühjahr 2017 legte der Arbeitskreis eine überarbeitete Version der ASR A2.2 den Gremien zur Genehmigung vor. Wir berichteten soweit möglich über den Fortgang, organisierten als WFVD sogar Anfang 2016 ein Symposium mit Podiumsdiskussion, um Interessierten den neuen Weg im Arbeitsschutz näher zu bringen. Dennoch, weitere Diskussionen hörten nicht auf, trotz aller Information über das bis dato Erreichte. Letztlich hieß es warten und Ungeduld war zunehmend spürbar. Manchem hätte ich gern in dieser Phase den Satz von Mark Twain entgegengehalten, der doch mal riet: Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.

 

Erste Wertung


Jetzt, werte Leser, ist es getan: Der ASTA hat die überarbeitete ASR A2.2 im November 2017 beschlossen und ist dabei den Vorschlägen des Arbeitskreises gefolgt. Im Mai 2018 ist die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Kraft getreten. Nun endlich hat die Diskussion eine solide Basis. Die Inhalte haben wir bereits mehrmals in der WFInfo dargestellt.


Doch hier für den Anfang schon einmal meine Position:
Die aktuelle Fassung der ASR A2.2 bietet unternehmerischen Freiraum, Eigenverantwortung und konkrete „Anleitung“, was den betrieblichen Brandschutz in Bezug auf die grundlegende Organisation der Entstehungsbrandbekämpfung betrifft. Das aus meiner Sicht praxisnahe Papier gilt es nun zur Anwendung zu bringen und Erfahrungen zu machen, denn nach Aristoteles ist die Erfahrung der Anfang aller Kunst und allen Wissens.

 

Aktuelles

Nachdem nun in diesem Themenkomplex der betrieblichen Brandgefährdung mit der ASR A 2.2 Stand 2018 seit Mai mehr Klarheit herrschte, veröffentlichte der ASTA am 03.07.2018 ein zu der ASR A 2 geradezu gegenteiliges Papier in Form der Empfehlung zur ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ zur Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Löschspraydosen.


Entgegen der formulierten Expertenmeinung erklärt der ASTA gegen den Stand von Wissenstand und Technik und gegen die ausdrücklich formulierte Fachmeinung der deutschen Feuerwehren Löschspraydosen als unzulässig. Entgegen der grundsätzlichen Vorgehensweise in der ASR A2.2. schließt er sogar die Möglichkeit aus, mit einer erneuten Gefährdungsbeurteilung dem angestrebten Schutzziel nachzufolgen – er widerspricht aus unserer Sicht damit sogar der grundsätzlichen Intention der ASR.


Verstärkt wird unsere Verwunderung und Verärgerung noch dadurch, dass die Experten des o.a. Arbeitskreises diese Empfehlung ausdrücklich nicht teilen, gar anders beschlossen hatten. Der ASTA hat augenscheinlich gegen die ausgewogene und fundierte Auffassung des Arbeitskreises von Experten eigenmächtig und im Übrigen ohne Rücksprache den Entwurf inhaltlich ins Gegenteil verkehrt.

 

Bits und Bites


Wie bei jeder der bisherigen industriellen Revolutionen steht auch bei der aktuellen Epoche am Anfang eine Idee. Einer der ersten funktionsfähigen Computer der Welt feierte 2011 Geburtstag: 70 Jahre zuvor stellte der Erfinder Konrad Zuse das Gerät mit der Bezeichnung Z3 vor – es war so groß wie eine Wohnzimmerschrankwand. Z3 war der erste programmierbare Rechner und der erste, der mit dem binären Zahlensystem (0 und 1) arbeitete. Ohne ihn sähe unser Alltag heute ganz anders aus.


Mit modernen PCs ist der Z3 allerdings nicht zu vergleichen. Der Z3 wog mehr als eine Tonne und beherrschte nur die Grundrechenarten sowie das Wurzelziehen. Zudem speicherte er allenfalls 64 Worte. Für eine einfache Operation wie das Multiplizieren brauchte er drei Sekunden. Um etwas auszurechnen, musste in mühsamer Handarbeit ein Filmlochstreifen eingegeben werden.


Fast ein Jahrhundert brauchte es zur weltumspannenden Entwicklung. Ob Zuse damals daran dachte, dass die „Kollegen“ mit Bits und Bites als Muttersprache, heute unser Leben bestimmen?


Wie selbstverständlich nutzen wir die vielfach zur Lebensvereinfachung eingesetzten Systeme, die – selbst alles kleine Rechner – schon gar nicht mehr wegzudenken sind. Und so entwickelt sich eine weitere industrielle Revolution, gepaart mit Ängsten um eventuell wegfallende Arbeitsplätze oder mit voll Spannung erwarteter weiterer Möglichkeiten. Zu welcher Gruppe gehören Sie, werter Leser?


Seit mehr als 3 Jahren bemühen wir uns als betriebliche Brandschützer, die Feuerwehr und den Brandschutz in die Entwicklung einzupassen]. Wie ein Rufer in der Wüste geht es uns, wenn wir das eindeutig durch Industrie und Dienstleistung getriebene Thema auch in den eher traditionell ausgerichteten Feuerwehrkreis hineintragen wollen. Seit Anfang dieses Jahres hat der DFV nun einen Fachbereich „Leitstellen und Digitalisierung“ eingerichtet und ein wenig behäbig nähern wir uns dem Thema, das sich selbst so rasant entwickelt. 2018 hat im Mai auch die VFDB reagiert. Getrieben durch den gerade in den Ruhestand getretenen Amtsleiter der Feuerwehr Frankfurt, Reinhard Ries, und meinen als Aufruf gedachten Auftritt während der Jahrestagung in Duisburg waren sogar echte Wortführer im Thema als Referenten aktiv und zum wiederholten Mal erscholl ein Weckruf. Die Teilnehmer der Tagung ließen sich anstecken und in Duisburg entspann sich eine muntere Kommunikation um das Thema herum. Jetzt, einige Wochen später, scheint erneut aller Elan verpufft und alles erstarrt wieder in abwartender Haltung. Es dauert noch, bis die Idee zur Vollendung reift und bis dahin scheint der Rufer ein Narr zu sein?


Wir machen weiter! Wir selbst beschäftigen uns mit Entwicklungen, die uns in unserem Bereich Vorteile bringen und werden nicht müde, neue Entwicklungen aufzuzeigen. Die Industrie ist sicher auch hier der Voranstürmer.


Ihr
Raimund Bücher